Pflegeversicherung



Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, das heißt die Leistungen aus der Pflegeversicherung decken einen Teil der Kosten, die für die Pflege eines Menschen nötig sind. Die Belastungen Pflegebedürftiger und deren Angehöriger werden dadurch gemindert. Sie existiert seit 1995 als eine Pflichtversicherung im deutschen Sozialversicherungssystem. Die letzten Änderungen der Pflegeversicherung wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 2 und 3 zum 01.01.2017 umgesetzt.

 

Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

 

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

 

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

 

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

 

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

24-Stunden-Rufbereitschaft

Tel.: (030) 91 14 97 49

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:00 - 16:00 Uhr

Adresse

Berliner Straße 26
13127 Berlin-Französisch Buchholz

E-mail

buchholzerpflege@t-online.de

Fax:

(030) 91 14 97 52